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So setzt Du Dein Auto-Abo bei ViveLaCar von der Steuer ab.

So setzt Du Dein Auto-Abo bei
ViveLaCar von der Steuer ab.

Wir erklären Dir, wie es geht.

 

Wie kann ich die Steuer für mein Auto-Abo absetzen?
Hier weiterlesen.

So setzt Du Dein Auto-Abo bei ViveLaCar von der Steuer ab.

Wie Du vielleicht schon im Artikel zu Firmenwagen gelesen hast, gibt es beim Thema Steuer rund ums Auto einiges zu beachten. Das gilt auch für Auto-Abos! Fährst Du Dein Auto-Abo als Selbstständige*r oder Freiberufler*in, so kannst Du Dein Auto-Abo bei ViveLaCar von der Steuer absetzen. Dabei gibt es einige Regelungen, die – wie bei Steuerrecht generell – je nach Land unterschiedlich sind. Wir haben deshalb die Situation für Deutschland und Österreich für Dich zusammengefasst.

Die gute Nachricht zuerst

Wenn Du Dein Auto zu mindestens 10% beruflich nutzt, kannst Du die Höhe Deines monatlichen Abo-Preises als Betriebsausgabe absetzen. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Büro (inklusive des Stopps beim Supermarkt, der ja eh auf dem Weg liegt) oder zu einer Zweitwohnung am Arbeitsort werden angerechnet.
Gleichzeitig musst Du aber dann für die private Nutzung Einkommenssteuer bezahlen. Grund hierfür ist der dadurch entstehende „geldwerte Vorteil“. Denn Du sparst Dir ja durch den Firmenwagen die Kosten für ein eigenes Auto, dessen Versicherung, Wartung usw.
Wie sich der geldwerte Vorteil berechnet, hängt davon ab, wie hoch der Anteil von beruflicher und privater Nutzung ist. 

Die 1 % Regelung

Vor allem wenn Du Dein Auto weniger als die Hälfte der Zeit beruflich nutzt, errechnet sich die Steuersumme am einfachsten mit Hilfe der 1 % - Regelung. Dabei handelt es sich um eine feste Pauschale: Für jeden Kalendermonat wird 1 % des jeweiligen Listenpreises des Wagens angerechnet. Ist Dein Wagen also laut Bruttolistenpreis 30.000€ wert, dann beträgt Dein zu versteuernder geldwerter Vorteil 300 Euro monatlich. Und jetzt wird’s ein wenig verrückt: Auch wenn Du ein gebrauchtes Auto für 10.000 kaufst, gilt bei der Berechnung immer der Bruttolistenpreis, also der Originalpreis als Neuwagen.
Zu den 1 % kommen außerdem noch 0,003 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Und wer jetzt richtig aufgepasst hat, wird merken: Falls es zur Vertriebstaktik gehört, die Kund*innen mit einem schicken Oberklasse-Wagen zu beeindrucken, kostet das am Ende auch deutlich mehr Steuern. Es könnte sich also finanziell lohnen, mal einen Kaffee mehr zu spendieren und dafür mit einem kleineren Wagen vorzufahren.

Vor allem in Österreich: Hier gilt es die Anschaffungskosten von 40.000 nicht zu übersteigen, um die sogenannte Angemessenheitsgrenze nicht zu überschreiten.
Außerdem kann in Österreich bei einer betrieblichen Nutzung von unter 50 % auch das sogenannte amtliche Kilometergeld in Höhe von 42 Cent pro Kilometer verrechnet werden oder die tatsächlich anfallenden Kosten anteilig angesetzt werden.

Klingt Dir das alles zu verwirrend oder kompliziert? Verständlich. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, um Dein Auto abzusetzen. Diese kann sich vor allem bei einer geschäftlichen Nutzung von über 50 % lohnen.

Ein Fahrtenbuch führen

Hierbei musst Du, wie der Name schon sagt, eine schriftliche Dokumentation aller Fahrten führen. Bedeutet: Selbst die kurze Fahrt zum Supermarkt sollte hier notiert werden - mit Datum, Uhrzeit, Ort, Kilometerstand und Anlass (privat oder geschäftlich) - denn lückenhafte Dokumentation kann zum Verlust des Steuervorteils führen. Auch in Österreich gibt es diese Möglichkeit.

Das klingt zwar sehr anstrengend und nervig, allerdings gibt es dafür mittlerweile viele digitale Programme und Apps. Außerdem kannst Du ordentlich Geld sparen: Gerade bei hoher geschäftlicher Nutzung, einem gebrauchten oder sehr hochpreisigen Auto (denk an die Bruttolistenpreis-Regel) zahlst Du am Ende mit dem Fahrtenbuch deutlich weniger als die 1 % des Listenpreises.

Wie sieht es bei Elektroautos aus? 

In unserem Artikel zu Elektroautos haben wir bereits einige Zahlen zu den Steuervorteilen beim Kauf eines E-Autos in Deutschland gesammelt. Ein großer Vorteil bei der Besteuerung ist, dass die Versicherungssteuer (in Österreich und Deutschland) entfällt. Bei Plug-In Hybriden ist nur der verbrennungsmotorische Anteil der Versicherung steuerpflichtig. Für reine E-Antriebe zahlst Du außerdem nicht 1 %, sondern nur 0,25 % des Bruttolistenpreises bis zu einem Anschaffungspreis von 60.000 €, für Plug-In Hybride 0,5 %.

Fazit

Die berufliche Nutzung eines Auto-Abos kann steuerliche Vorteile bringen. Vor allem bei hoher betrieblicher Nutzung kann sich der Aufwand für ein Fahrtenbuch lohnen. Absetzen kannst Du natürlich nicht nur die Nutzung von gekauften Autos, sondern auch ein Auto Abo! Gerade wenn Du aus Berufsgründen viel pendelst und keine Verschleißkosten zahlen willst oder zwischen unterschiedlichen Fahrzeuggrößen wechseln musst, kannst Du mit einem Abo von ViveLaCar richtig Geld sparen. Und dabei sind die Kosten für Versicherung und Wartung, die Du Dir dabei sparst, noch gar nicht enthalten. Worauf wartest Du also noch? Finde jetzt Deinen Traum-Geschäftswagen bei ViveLaCar.

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