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Sie fahren. Wir kümmern uns um den Rest.
Vom Kleinwagen bis zum SUV: Mit dem ViveLaCar Auto-Abo für Businesskunden passen Sie Ihren Fahrzeugbestand flexibel an personelle und konjunkturelle Veränderungen an. Ob Kleintransporter oder Large-Size-Van – wir bieten Ihnen auch eine große Auswahl an Nutzfahrzeugen an. Vermeiden Sie unnötige Kosten für Fahrzeuge, welche Sie nur saisonal benötigen. Welches Auto fehlt Ihnen in Ihrem Fuhrpark noch? Wählen Sie aus vielen verschiedenen Marken und Modellen das passende Auto-Abo. Heute abonnieren und in nur wenigen Tagen nutzen.
Hinweis zur Versteuerung Ihres Abos-Autos.
Das gilt es zu beachten.
Bei der Nutzung eines Dienstwagens gibt es Unterschiede bei der Versteuerung zu beachten. Der entscheidende Unterschied in Bezug auf die Versteuerung ist, ob das Fahrzeug ausschließlich geschäftlich oder zusätzlich privat genutzt wird. Wenn ein Fahrzeug nur für geschäftliche Zwecke genutzt wird, ist für den Arbeitnehmer nichts zu beachten. Die Kosten des Fahrzeugs und auch die Versteuerung des Fahrzeugs übernimmt der Arbeitgeber. Sobald der Arbeitgeber eine Privatnutzung des Dienstwagens genehmigt und der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch wirklich privat nutzt, muss der Arbeitnehmer Einkommenssteuer für den Dienstwagen bezahlen. Die Einkommenssteuer fällt an, weil durch die Privatnutzung ein geldwerter Vorteil entsteht.
Für die Versteuerung des Dienstwagens gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist die pauschale 1 % Regelung. Die zweite Möglichkeit ist die Dokumentation der getätigten Fahrten in einem Fahrtenbuch.
Bei der 1% Regel wird der Berechnung der inländische Listenpreis bei Erstzulassung zugrunde gelegt. Dem Arbeitnehmer wird monatlich 1% des Listenpreises als Arbeitslohn angesetzt und somit versteuert. Dabei sind die gefahrenen Kilometer irrelevant, da immer 1% angesetzt wird. Eine Besonderheit stellt die Fahrt von Zuhause zur Arbeitsstelle dar. Wer mit dem Dienstwagen zur Arbeit fährt, für den kommen zu den 1% noch 0,03% des Listenpreises pro Kilometer Fahrtweg hinzu. Außer man fährt in einem Monat weniger als 15 Mal zur Arbeitsstelle, denn dann fallen 0,002% pro tatsächlich gefahrenem Kilometer zur Arbeit an. Diese Regelung gilt dabei nicht für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Die zweite Möglichkeit ist das Führen eines Fahrtenbuches. Dabei wird dokumentiert, wann das Fahrzeug privat und wann dienstlich genutzt wurde und zu welchem Zweck. Dadurch können die Aufwendungen für das Fahrzeug der Privatnutzung und der dienstlichen Nutzung zugeordnet werden, sodass nur die tatsächlichen Aufwendungen als geldwerter Vorteil angesetzt werden.
Für Freunde der Elektromobilität gibt es eine gute Nachricht, denn es gibt für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybriden Steuererleichterungen. Anstatt mit 1% werden Plug-In-Hybrid Fahrzeuge mit 0,5 % und reine Elektroautos, die unter 60.000 Euro kosten, mit 0,25% des Listenpreises angesetzt. Somit muss die Hälfte oder ein Viertel des Listenpreises versteuert werden. Des Weiteren entfällt bis 2025 die KFZ-Steuer.
So geht flexibles Fuhrparkmanagement.
Gute Gründe für das ViveLaCar Businesskunden-Abo.
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Ihr Ansprechpartner
Gabor Jokuti
Head of Sales
+49 172 1618 519
gabor.jokuti@ViveLaCar.com