Hauptuntersuchung und TÜV - alles zum Thema zusammengefasst.
Sind Hauptuntersuchung (HU) und TÜV-Prüfung das Gleiche? Was kostet es Dich? Und welche Dinge musst Du hierbei beachten? Wir haben die Antworten, los geht’s.
TÜV, HU … Was?
Die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich einfach „TÜV“ genannt, weil sie früher nur vom TÜV (= Technischer Überwachungsverein) durchgeführt wurde – ist für viele Fahrer*innen etwa so nervig wie der Zahnarztbesuch.
Für Neuwagen ist sie alle drei Jahre fällig, für alle anderen Autos im Zweijahres-Rhythmus. Wozu das Ganze? Damit Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit für Deinen Wagen gewährleistet werden und nicht zu viele Schrottschüsseln die allgemeine Sicherheit und Gesundheit gefährden. So weit, so einleuchtend! Der erste Haken: Die Untersuchung kostet Dich je nach Bundesland mindestens 55 Euro. Dazu kommen aber für die Abnahme technischer Änderungen oft noch extra Kosten. Wenn Du die HU vergisst oder zu spät vornehmen lässt, wird es noch teurer. Das bringt uns zum nächsten Punkt.
Zifferblatt und Zyklen...Wann?
Auf jedem Kennzeichnen findet sich eine Plakette, die den Termin der nächsten HU anzeigt. Hierbei steht die Jahreszahl in der Mitte, der Monat steht an der Stelle der „12“ bei einer Uhr, also oben mittig. Wenn Du ein Problem mit dem Uhrenlesen hast, kannst Du aber auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (auch bekannt als Fahrzeugschein) nachschauen.
Achtung, aufpassen: Bei Versäumen des Termins über 2 Monaten gibt’s ein Bußgeld, ab 8 Monaten kassierst Du einen Punkt in Flensburg.
Du hast ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen? Dann gilt hier eine kleine Ausnahme: Wenn der Termin auf der Plakette in den Zeitraum fällt, in dem Dein Auto nicht angemeldet ist, dann ist die Prüfung erst im ersten Monat der Nutzung nötig.
Mängelklassen und Abgaswerte …Wie?
Seit 2010 gehört zur HU auch die Abgasuntersuchung. Allgemein wird der Wagen auf alle möglichen Vorschriften hin untersucht, um sicherzugehen, dass er die Anforderungen an höchste Sicherheit für Dich und andere Verkehrsteilnehmer*innen erfüllt.
Wenn Du an Deinem Auto Schönheits-Anwendungen oder Tuning-Maßnahmen durchgeführt hast, müssen diese genehmigt werden. Deshalb musst Du alle entsprechenden Unterlagen und eventuelle Gutachten zu neu verbauten Teilen vorweisen, zum Beispiel für Felgen, Beleuchtungen oder Anhängerkupplungen. Wenn Du Dir nicht sicher bist, was erlaubt ist, kannst Du vorher auch beim TÜV anfragen. Denn wenn Du unzulässige Änderungen vorgenommen hast, wird’s teuer: Bei Beanstandungen und erheblichen oder gefährlichen Mängeln besteht die Pflicht, diese innerhalb eines Monats zu beseitigen. Dann musst Du zu einer erneuten Untersuchung, der Nachprüfung. Wenn Du dann als nicht verkehrssicher eingestuft wirst, kommt die Prüfplakette weg und Du kassierst ein Fahrverbot für den Wagen.
Werkstatt, TÜV oder KÜS ... Wo?
Du kannst die HU bei verschiedenen Stellen durchführen lassen, zum Beispiel beim „good old“ TÜV, der Dekra, der GTÜ oder KÜS. Oooder auch in der Werkstatt Deines Vertrauens, wenn sie als Prüfstützpunkt anerkannt ist. Hierzu gelten verschiedene Voraussetzungen, informiere Dich am besten direkt bei der Werkstatt. Die Untersuchung dort durchführen zu lassen, hat oft den Vorteil, dass kleine Mängel direkt vor Ort noch schnell beseitigt werden können und Du so eher eine Plakette erhältst.
Kopfzerbrechen und Kosten ... warum überhaupt?
Mit einem Auto-Abo von ViveLaCar musst Du Dich um das Thema HU nicht kümmern: Die Kosten gehen auf uns, die eventuelle Beseitigung von Mängeln auch. Du musst nur noch zum Termin und das Auto abgeben. So geht sorgenfreies Autofahren!